Hinweise zu unserer Genossenschaft:
- jeder neue Mieter wird als Genossenschaftsmitglied aufgenommen
- es sind 1 Pflichtanteil in Höhe von 160,00 € zu zeichnen
- entsprechend der Anzahl von Wohnräumen erhöht sich der Pflichtanteil um je ein weiteres Anteil
- Auszug aus der Satzung unserer Genossenschaft:
a) bis 1 Zimmerwohnung kein weiteres Anteil ( nur 1 Pflichtanteil)
b) bis 2 Zimmerwohnung 1 weiterer Anteil
c) bis 3 Zimmerwohnung 2 weitere Anteile
d) über 3 Zimmerwohnung 3 weitere Anteile
e) je weiteres Zimmer 1 weiterer Anteil
Der Vorstand kann Ratenzahlungen zulassen, jedoch müssen in diesem Falle 1/10 je Genossenschaftsanteil binnen 3 Monaten eingezahlt sein.
Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 1 Jahr vorher schriftlich erfolgen. |